Auch wenn Wiederitzsch bisher noch nicht zum Beobachtungs- oder Sperrgebiet in Leipzig gehört, sind die Informationen und Anordnungen der Stadt Leipzig trotzdem relevant. Ich glaube kaum, dass sich Vögel an Ortsteilgrenzen halten!
Informationen zur Vogelgrippe (Geflügelpest)
Zuerst wurde am 12.11.2016 das Virus der Hochpathogenen Aviären Influenza H5 (auch als Geflügelpest oder Vogelgrippe bezeichnet) bei einer tot am Cospudener See aufgefundenen Wildente durch das Friedrich-Loeffler-Institut nachgewiesen. Bei weiteren Funden wurde erneut das Virus festgestellt.
Das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt der Stadt Leipzig hat nach den Vorgaben der Geflügelpest-Verordnung einen Sperrbezirk von mindestens drei und ein Beobachtungsgebiet von mindestens weiteren sieben Kilometern um die Fundorte der Wildenten eingerichtet, in denen bestimmte Beschränkungen und Regeln gelten.
Nach ersten Tests und Kontrollen des Veterinäramtes gilt für die im Sperrgebiet befindlichen Betriebe eine strenge Stallpflicht. Bislang wurde kein Virusbefall festgestellt.
Damit eine Übertragung des hochansteckenden Virus weiterhin vermieden werden kann, gilt auch für Hunde und Katzen ein Freilaufverbot. Die Tiere müssen nicht eingesperrt werden, müssen im Freien aber zwingend an der Leine geführt werden. Hunde- und Katzenhalter sollten insbesondere in Ufernähe darauf achten, dass kein Tierkot an den Pfoten der Tiere eingeschleppt wird. Von toten Vögeln bitte dringend fernhalten!
Geflügel sowie andere vom Menschen gehaltene Vögel und Eier zum „Brüten“ dürfen nicht aus dem Stall beziehungsweise der Wohnung gebracht werden, bis die Sperre aufgehoben ist.
Tote Wasser- oder Greifvögel melden
Spaziergänger sollen bitte aufmerksam sein und tote Wasser- oder Greifvögel dem Veterinäramt melden. Die Meldung kann über das Bürgertelefon 0341 123-0 oder direkt beim Veterinäramt unter Telefon 0341 123-3791 erfolgen. Die Tiere können in einer Plastiktüte angefasst, transportiert und zur Analyse gebracht werden. Für Menschen besteht für diesen Virustyp keine Ansteckungsgefahr.
Sperrbezirk
Zum Sperrbezirk gehören die Ortsteile:
- Knautkleeberg
- Knauthain
- Hartmannsdorf-Knautnaundorf
- Rehbach
- Großzschocher
- Kleinzschocher (südlich von Alfred-Rosch-Kampfbahn und Sommerbad Kleinzschocher)
- Connewitz: weiterführend eine Linie durch Naturschutzgebiet Elster- und Pleiße-Auwald, inklusive Probstei und Streitholz, entlang der B2 stadtauswärts bis zur Abfahrt Wildpark. Ab Wildpark bildet die Mühlpleiße die westliche Grenze bis zur Stadtgrenze Markkleeberg inklusive des agra-Geländes.
Beobachtungsgebiet
Das Beobachtungsgebiet umfasst das gesamte Stadtgebiet südlich von und einschließlich folgender Ortsteile:
- Böhlitz-Ehrenberg
- Wahren
- Möckern
- Gohlis
- Eutritzsch
- Mockau
- Schönefeld
- Paunsdorf
- Engelsdorf
- Althen-Kleinpösna
Beschränkungen und Regelungen im Sperr- und Beobachtungsgebiet
In den genannten Gebieten gelten die folgenden Beschränkungen und Regelungen:
- Geflügel muss aufgestallt werden (in geschlossen Ställen untergebracht werden) oder unter einer Schutzvorrichtung, die nach oben abgedeckt ist und seitlich das Eindringen von Wildvögeln verhindert.
- An Ein-und Ausgängen der Ställe sind Matten oder sonstige saugfähige Bodenauflagen auszulegen und mit einem wirksamen Desinfektionsmittel zu tränken und stets damit feucht zu halten.
- Geflügelbestände dürfen durch fremde Personen nicht betreten werden, ausgenommen Mitarbeiter des Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamtes oder Tierärzte.
- Geflügel und Bruteier dürfen nicht verbracht (Sperrbezirk 21 Tage, Beobachtungsgebiet 15 Tage) werden.
- Frisches Geflügelfleisch oder Produkte, die aus in diesen Gebieten gehaltenem Geflügel hergestellt wurden, dürfen nicht verbracht werden.
- Tierische Nebenprodukte dürfen ebenfalls nicht verbracht werden.
- Es dürfen keine Vögel zur Aufstockung des Wildvogelbestandes freigelassen werden.
- Tot oder krank aufgefundene Wat- und Wasservögel sind dem Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt zu melden.
- Hunde und Katzen dürfen nicht frei umherlaufen.
- Die Jagd auf Federwild ist verboten.
- Die Bestände im Sperrbezirk werden durch das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt klinisch untersucht und bei Bedarf beprobt.
Geflügelhalter im Stadtgebiet Leipzig, die ihre Haltung noch nicht beim Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt angezeigt haben, werden aufgefordert, dies unverzüglich nachzuholen. Halter von bereits angezeigten Haltungen werden aufgefordert, die gehaltene Anzahl der Tiere beim Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt zu aktualisieren, falls erforderlich.
Das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt fordert die Tierhalter auf, dass Hunde und Katzen nicht frei herumlaufen, von toten Vögeln ferngehalten werden und vor allem in Ufernähe das Virus nicht über Vogelkot an den Pfoten weitertragen.
(via: http://www.leipzig.de/buergerservice-und-verwaltung/sicherheit-und-ordnung/tierseuchenbekaempfung-und-tierschutz/vogelgrippe-gefluegelpest/)
Stand: 25.11.2016
Der Beitrag Vogelgrippe Wiederitzsch erschien zuerst auf Wiederitzsch im Blick.